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   BAG, 30.01.1979 - 1 AZR 342/76   

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https://dejure.org/1979,325
BAG, 30.01.1979 - 1 AZR 342/76 (https://dejure.org/1979,325)
BAG, Entscheidung vom 30.01.1979 - 1 AZR 342/76 (https://dejure.org/1979,325)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 (https://dejure.org/1979,325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsvertragswidriges Verhalten - Kollektive betriebliche Ordnung - Mitbestimmungsfreie Abmahnung - Vertragspflichtverletzung - Mitbestimmungspflichtige Betriebsbuße - Auslegung der Erklärung - Vertragsgemäßes Verhalten - Personalakten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1
    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 856 (Ls.)
  • BB 1979, 1451
  • DB 1979, 1151
  • DB 1979, 1511
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.12.1975 - 1 AZR 94/74

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Aufstellung einer Bußordnung bzw.

    Auszug aus BAG, 30.01.1979 - 1 AZR 342/76
    Soweit aus dem Urteil des Senats vom 1975-12-05 1 AZR 94/74 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt, etwas anderes entnommen werden kann, wird hieran nicht festgehalten.

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. das auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Bundesarbeitsgerichts vorgesehene Urteil vom 5. Dezember 1975 - 1 AZR 94/74 -, AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße [zu 1 der Gründe] mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 50/75

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personenbedingte Kündigung - Musiker -

    Auszug aus BAG, 30.01.1979 - 1 AZR 342/76
    So wird vom Arbeitgeber in der Regel eine vorherige Abmahnung verlangt, wenn er dem Arbeitnehmer wegen eines Fehlverhaltens im Leistungsbereich kündigen will (vgl. BAG AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung [zu 4 c der Gründe] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 801/76

    Fürsorgepflicht - Betriebsbuße - Schriftliche Verwarnung - Kündigungsandrohung -

    Auszug aus BAG, 30.01.1979 - 1 AZR 342/76
    Wie der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 801/76 - (AP Nr. 84 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht [zu II 1 der Gründe]) ausgesprochen hat, gehören jedenfalls formelle, zu den Personalakten genommene schriftliche Rügen oder Verwarnungen zu den Handlungen, die die Rechtsstellung des Arbeitnehmers nachteilig beeinflussen können.
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der hier zu erörternden Rechtsfrage bereits in folgenden Entscheidungen befaßt: BAGE 7, 267, 273 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAGE 19, 181, 187 = AP Nr. 27 zu § 59 BetrVG; BAGE 24, 247, 257 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 801/76 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972, zu I der Gründe; BAGE 38, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 108 BetrVG 1972, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 1 AZR 307/81 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 3 der Gründe.
  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84

    Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung

    Der Arbeitgeber (Gläubiger) weist den Arbeitnehmer (Schuldner) auf Vertragsverletzungen hin, er fordert von ihm für die Zukunft ein vertragsgemäßes Verhalten und stellt für den Fall weiterer Vertragsverletzungen individualrechtliche Konsequenzen in Aussicht (BAG Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, unter I 1 b der Gründe).

    Dieses vertragliche Rügerecht wird unter Umständen zu einer Gläubigerobliegenheit, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wegen eines Fehlverhaltens im Leistungsbereich kündigen will (BAG aaO, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, unter I 1 b der Gründe; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, unter 2 a der Gründe).

  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, sind die Abmahnungen wirksam, weil sie nicht als Sanktionen nach der Betriebsordnung, sondern in Wahrnehmung der Gläubigerrechte der Beklagten ausgesprochen worden sind und deswegen nicht der Mitbestimmung durch den Betriebsrat unterlagen (BAG Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).
  • BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Der Senat hält auch zumindest für den Regelfall von Störungen im Leistungsbereich im Rahmen der verhaltensbedingten Kündigung an der Trennung von mitbestimmungsfreier Abmahnung aufgrund individualrechtlichen Rügerechts als Vorstufe für die individualrechtliche Kündigungsmaßnahme gegenüber mitbestimmten kollektivrechtlichen Maßnahmen als Sanktion wegen eines Verstoßes gegen die betriebliche Ordnung fest (vgl. BAG Urteile vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, vom 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung, zu II 2 der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Im individualrechtlichen Bereich kann der Arbeitgeber mit der Abmahnung die Voraussetzung für eine eventuelle spätere Kündigung schaffen wollen, indem er für die Zukunft vertragsgerechtes Verhalten fordert und für den Fall weiterer Vertragsverletzungen individualrechtliche Konsequenzen in Aussicht stellt (Warnfunktion) (BAG Urteile vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAGE 50, 362 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; Hunold, BB 1986, 2050; KR-Wolf, 3. Aufl., Grunds. Rz 218; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 6; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 190: Doppelfunktion der Abmahnung).
  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 466/91

    Abmahnung - Betriebsratsmitglied

    Zugleich fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auf und kündigt, wenn ihm dies angebracht erscheint, individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an, insbesondere in Form der Androhung einer Kündigung (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung, zu II 2 a und b der Gründe; BAGE 50, 362, 368 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, unter B III 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, unter I 1 b der Gründe).

    Umgekehrt ist, wenn das Verhalten eines Arbeitnehmers zugleich auch eine Verletzung seiner Pflichten als Betriebsratsmitglied darstellt, eine Abmahnung wegen Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten nicht ausgeschlossen (vgl. BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972, unter II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße mit Anm. Pfarr).

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88

    Betriebsbuße: Mitbestimmung des Betriebsrats

    Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG auch das Recht beinhalte, sowohl bei der Aufstellung einer Bußordnung als auch bei der Verhängung einer Betriebsbuße im Einzelfall mitzubestimmen (Urteil des Senats vom 5. Dezember 1975, BAGE 27, 366 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; vgl. auch Urteil des Siebten Senats vom 28. April 1982, BAGE 39, 32 [BAG 28.04.1982 - 7 AZR 962/79] = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).

    Eine solche Abmahnung unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats (BAG Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).

    Der Arbeitgeber kann diesen Verstoß als arbeitsvertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers mitbestimmungsfrei abmahnen (Urteil des Senats vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).

  • BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 505/78

    Abmahnung

    Das Bundesarbeitsgericht (vgl. z.B. Entscheidungen vom 7. November 1979 - 3 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972Betriebsbuße [zu I der Gründe] und vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße [zu II der Gründe], jeweils mit Nachweisen) hat bereits mehrfach dargelegt, daß ein Arbeitnehmer zwar nicht gegen jede Beanstandung seines Arbeitgebers mit einer Klage Vorgehen kann, wohl aber die Berechtigung einer mißbilligenden Äußerung des Arbeitgebers wegen einer Verletzung seiner Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dann gerichtlich nachprüfen lassen kann, wenn diese Äußerung nach Form und Inhalt geeignet ist, ihn in seiner Rechtsstellung zu beeinträchtigen.

    Eine Betriebsbuße kommt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 30. Januar 1979, aaO) nur für Verstöße des Arbeitnehmers in Betracht, die sich gegen die betriebliche Ordnung richten.

  • BAG, 30.03.1982 - 1 AZR 265/80

    Erhaltungsarbeiten

    Der Arbeitnehmer kann daher die Entfernung einer nicht gerechtfertigten Abmahnung aus seiner Personalakte verlangen (BAG Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Be triebsbuße; vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).

    Da eine Abmahnung nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegt (BAG Urteil vom 30. Januar 1979, aaO, zu I 1 b der Gründe), kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreites allein darauf an, ob die Klägerin gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hat, als sie am Warnstreik trotz ihrer Bestellung zum Notdienst durch die Beklagte teil genommen hat.

  • BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

    Bei derartigen formellen Rügen ist nicht auszuschließen, daß sie, sofern sie unberechtigt sind, später die Grundlage für eine falsche Beurteilung des Arbeitnehmers abgeben und dadurch sein berufliches Fortkommen behindern oder andere seine Rechtsstellung beeinträchtigende arbeitsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben (BAG, Urteile vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 801/76 - AP Iqr. 84 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht (zu II 1 der Gründe) und vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - DB 1979, 1511 = demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße (zu II der Gründe)).

    Es muß - wie dies vielfach bezeichnet wird - immer ein kollektiver Bezug vorhanden sein (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG, Urteile vom 5. Dezember 1975 - 1 AZR 94/74 - = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße (zu 1 der Gründe), auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 8o1/76 - = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht (zu I 1 der Gründe) und vom 3o. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - DB 1979, 1511 = (demnächst) AP.

  • LAG Hamm, 01.12.1994 - 4 Sa 1631/94

    Berichtigung eines Schlusszeugnisses; Anspruchsgrundlage hinsichtlich der

  • LAG Hamm, 25.05.1993 - 4 Sa 11/93

    Rücknahme; Abmahnung; Löschung der Abmahnung; Maßregelungsverbot; Arbeitskampf;

  • BAG, 19.07.1983 - 1 AZR 307/81

    Tarifkommission - Abmahnung

  • BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78

    Umfang der Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG -

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 38/83

    Entzug einer Flugpreisermäßigungen für Mitarbeiter ohne Zustimmung des

  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 383/09

    Anspruch auf Entfernung einer als "Ermahnung" bezeichneten Gesprächsnotiz aus der

  • BAG, 16.03.1982 - 1 AZR 406/80

    Abmahnung - Wirtschaftsausschußsitzung

  • LAG Hamm, 03.11.1987 - 13 Sa 96/87

    Abmahnung; Amtspflichtverletzung; Betriebsratsmitglied; Anspruch auf Beseitigung

  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 340/85

    Entfernung einer missbilligenden Äußerung des Arbeitgebers aus den Personalakten

  • BVerwG, 10.01.1983 - 6 P 11.80

    Ausübung einer Nebenbeschäftigung gegen Entgelt - Erteilung einer

  • BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 47/88

    Abmahnung: Berechtigung - Mitbestimmungsfreiheit - tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 294/88

    Zulässigkeit einer subjektiven Klagehäufung - Außerprozessuale und

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2021 - 2 TaBV 1/21

    Beteiligung des Betriebsrats bei Betriebsbußen - Unterlassungsanspruch

  • LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 TaBV 47/11

    Initiativrecht des Betriebsrats für die Erstellung einer Betriebsordnung

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 624/84

    Selbständige Anfechtung eines Schlußurteils unter Beschränkung auf die

  • BAG, 18.08.1982 - 5 AZR 310/80
  • ArbG München, 28.06.2022 - 26 Ca 6617/21

    Verhaltensbedingte Kündigung nach Weigerung des Arbeitnehmers eine

  • LAG Hamm, 13.04.1992 - 4 Sa 83/92

    Lohnfortzahlung: unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten -

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 12 Sa 742/01

    Zulässigkeit einer Abmahnung gegenüber personalvertretungsrechtlichen bzw.

  • BAG, 14.02.1990 - 4 AZR 563/89

    Erschwerniszulage bei Vergütung für Pausenzeiten - Tarifliche Voraussetzungen für

  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 80/85

    Anspruch auf Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte aus Fürsorgepflicht

  • LAG Hessen, 18.09.1985 - 10 Sa 114/85

    Vorrang der Änderungskündigung vor etwaiger Beendigungskündigung

  • BVerwG, 23.08.1982 - 6 P 45.79

    Vorzeitige Beendigung des Dienstes ohne Genehmigung - Mitbestimmung über eine

  • LAG Bremen, 19.11.1981 - 3 TaBV 28/80
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.07.1985 - 4 Sa 285/84

    Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit der der Abmahnung des Arbeitgebers

  • LAG Köln, 13.06.1984 - 7 Sa 352/84
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